Wir verbinden die Kompetenzfelder Gesellschafts- und Erbrecht mit grenzüberschreitender Expertise. Zudem arbeiten wir eng mit ausgewiesenen Steuerexperten zusammen, um auch steuerlich die optimale Lösung zu finden.
Das Zusammenwirken dieser Disziplinen erlaubt uns die umfassende Beratung bei der Erbfolge- und Unternehmensnachfolgeplanung.
Sei es im Hinblick auf private Einzelvermögen, sei es im Hinblick auf Unternehmer und deren Familiengesellschaften.