Grenz­über­schrei­tende Sachverhalte

  • Grenzüberschreitende Beratung in Zusammenarbeit mit Schweizer Kollegen
  • Berücksichtigung der Besonderheiten der deutschen und schweizerischen Rechtsordnung
  • Lösung von Konflikten zwischen den Rechtsordnungen (Internationales Erbrecht)