Wir verbinden die Kompetenzfelder Ge­sell­schafts- und Erb­recht mit grenz­über­schrei­ten­der Ex­per­tise. Zudem arbeiten wir eng mit ausgewiesenen Steu­er­ex­per­ten zusammen, um auch steuerlich die optimale Lösung zu finden.

Das Zusammenwirken dieser Dis­zipli­nen er­laubt uns die um­fassende Be­­ra­­tung bei der Erb­folge- und Unter­nehmens­nach­fol­ge­pla­nung.

Sei es im Hinblick auf private Einzelvermögen, sei es im Hinblick auf Unternehmer und de­ren Familiengesellschaften.

Unsere Fachbereiche